ID-Austria - Neuausstellung
Allgemeine Informationen
Die ID-Austria ist ein elektronischer Identitätsnachweis, mit dem Sie sich sicher online ausweisen und digitale Anwendungen bzw. Dienste nutzen können.
Wie erhalten Sie die ID-Austria?
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Im Zuge der Ausstellung eines Reisepasses:
Die Passbehörden bieten das Service an,
bei der Reisepass-Beantragung zugleich auch die
ID-Austria-Registrierung durchzuführen.
Dazu empfehlen wir, bereits
vor dem Behördenbesuch
eine
Online-Registrierung zu machen.
Sollte eine vorherige Online-Registrierung nicht möglich sein, kann die Registrierung der ID-Austria auch nachträglich online fertiggestellt werden. Dazu nutzen Sie eine der auf www.oesterreich.gv.at gelisteten Registrierungsarten .
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Sie verfügen bereits über eine behördlich registrierte Handysignatur:
Eine Handysignatur ist dann behördlich
registriert, wenn sie z.B. via FinanzOnline oder von einem
Magistrat bzw. einer Bezirkshauptmannschaft ausgestellt wurde.
In diesem Fall können Sie von der Handysignatur
online
auf die ID-Austria umsteigen und erhalten die
ID-Austria
mit Vollfunktion.
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Sie verfügen über keine Handysignatur oder über keine behördlich registrierte Handysignatur:
In diesem Fall müssen Sie
persönlich zu einer
Registrierungsbehörden
gehen, damit diese Ihnen die
ID-Austria
mit Vollfunktion ausstellen kann - z.B. auch im Zuge der
Beantragung eines neuen Reisepasses.
Es ist auch möglich mit einer nicht behördlich registrierten
Handysignatur auf die ID-Austria umzusteigen - in diesem Fall
erhalten Sie allerdings nur die Basisfunktionen. Um eine ID-Austria
mit Vollfunktion zu erhalten, ist der Weg zu einer
Registrierungsbehörde/Passbehörde nötig.
ACHTUNG!
Detaillierte Informationen darüber, wie Sie die ID-Austria
erhalten, finden Sie auf der Internetseite von
www.oesterreich.gv.at
Registrierungsübersicht.
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Smartphone und die Installation der App "Digitales Amt" oder
"Handy-Signatur"
Hinweis: Wenn Sie kein Smartphone haben, können Sie auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel die ID-Austria verwenden. - wenn kein Online-Umstieg möglich ist: Durchführung einer Registrierung bei einer Registrierungsbehörde
Zuständige Stelle
In der Pilotphase
Da sich die ID-Austria noch in einer Pilotphase befindet, kann die ID-Austria nur von ausgewählten Registrierungsbehörden ausgestellt werden. Eine Liste der Registrierungsbehörden in der Pilotphase finden Sie hier.
Nach der Pilotphase
Nach Beendigung der Pilotphase können sich österreichische Staatsbürger*innen an folgende Behörden wenden:
- jede Passbehörde
- zur Entgegennahme eines Passantrages ermächtigte Gemeinde
(nur für Einwohner*innen der jeweiligen Gemeinde) - eine Landespolizeidirektion
- eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland
nur für Auslandsösterreicher*innen
Ausländische Staatsangehörige könne die ID-Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen.
Erforderliche Unterlagen
Sie verfügen über keine Handysignatur:
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit zur Registrierungsbehörde:
- amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Mobiltelefon
Sie verfügen über keine behördlich registrierte Handysignatur (registriert z.B. via A1, Postamt, Sozialversicherung)
In diesem Fall können Sie zwar auch online auf die ID-Austria umsteigen, Sie erhalten allerdings nur die Basisfunktion. Für den Umstieg auf die ID-Austria mit Vollfunktion ist in diesem Fall eine Identitätsfeststellung bei einer der Registrierungsbehörde erforderlich. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Mobiltelefon