Beim Parteienverkehr im Amt der Steiermärkischen Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften ist zu beachten:
Der Zutritt zu den Amtsgebäuden ist nur nach einer telefonischen Terminvereinbarung möglich.
Zusätzlich sind das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder Masken mit äquivalentem bzw. höherem Schutzniveau, das Einhalten des Mindestabstands von zwei Meter und die Befolgung der Hygienemaßnahmen erforderlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.