18.01.2019
Verkehrspsychologische Gutachten - Einbringung
Aufgrund eines Tatbestands wird ein Verkehrspsychologisches Gutachten eingefordert. Die Stelle, bei der die verkehrspsychologische Untersuchung statt gefunden hat, muss das erstellte Gutachten an die zuständige Behörde übermitteln. Dort entscheidet der/die Amtsarzt/ärztin.