08.07.2022
Psychotherapie - Vorübergehende Dienstleistung - Meldung
Vor der erstmaligen Erbringung einer psychotherapeutischen Tätigkeit im Rahmen der vorübergehenden Dienstleistungserbringung in Österreich, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz schriftlich Meldung zu erstatten.