29.10.2016
Allgemeine Kunst- und Kulturförderung
Grundlage bildet das Steiermärkische Kulturförderungsgesetz.Eine Förderung soll die Initiative und wirtschaftlich zumutbareEigenleistung der Kulturträger anregen und berücksichtigen. Siekann natürlichen oder juristischen Personen, deren Tätigkeit imInteresse des Kulturlebens liegt, für ein bestimmtes Vorhaben oderfür ihre allgemeine kulturelle Tätigkeit gewährt werden.