29.10.2016
Betreuungsbewilligung für Tageseltern
Tageseltern dürfen nur mit einer Betreuungsbewilligung derzuständigen Behörde Tageskinder betreuen. Tageseltern sindTagesmütter oder Tagesväter, die grundsätzlich in ihrem Haushaltregelmäßig und entgeltlich Kinder längstens bis zur Beendigung derSchulpflicht betreuen, wobei pro Haushalt nur eine Person alsTagesmutter/Tagesvater tätig sein darf.