29.10.2016
Wochenendfahrverbot - Ausnahmebewilligung
An Samstagen (von 15 Uhr bis 24 Uhr) sowie an Sonntagen undgesetzlichen Feiertagen (von 00 Uhr bis 22 Uhr) ist das Befahrenvon Straßen mit öffentlichem Verkehr verboten für: Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 Tonnen bzw.