29.10.2016
Ortsbildschutz
Teile von Gemeinden, die in ihrer landschaftlichen und baulichenCharakteristik das Ortsbild prägen, sind besonders geschützt. DieseGebiete sind durch Verordnung festgelegt. Welche Gebiete geschütztsind, wird mittels folgendem Link ersichtlich: http://www.umwelt.steiermark.at/cms/ziel/686638/DE