29.10.2016
Lautsprecherwerbung - Antrag
Um eine Lautsprecherwerbung mit einem Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchzuführen, ist eine behördliche Bewilligung erforderlich.
Welche Behörde zuständig ist, hängt davon ab, ob die Lautsprecherwerbung innerhalb einer Gemeinde, eines Bezirkes oder eines/mehrerer Bundesländer durchgeführt wird.