08.07.2022
Gewerbe - Rechtsnachfolge - Fortbetrieb
Das Fortbetriebsrecht ist das Recht, einen Gewerbebetrieb aufgrund der Gewerbeberechtigung einer anderen Person fortzuführen.
Voraussetzung für das Recht, einen Betrieb fortzuführen, ist das Bestehen einer Gewerbeberechtigung und das Vorhandensein eines dieser Berechtigung entsprechenden Gewerbebetriebes. Dieser darf aber auch vorübergehend stillgelegt sein.