29.10.2016
Feuerwerke - Antrag
Feuerwerkskörper, die nur eine sehr geringe Gefahr darstellen, und einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen (F1), können auch in geschlossenen Bereichen verwendet werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden, die Bürgermeisterin/der Bürgermeister kann Ausnahmen genehmigen.