EU-Wahl
Europawahlen 2014 - Wahlkarten
Am 25. Mai 2014 finden die Europawahlen statt. Die Teilnahme an der Wahl ist wiederum mit einer Wahlkarte möglich (Briefwahl).
Für die am 25. Mai 2014 stattfindenden Europawahlen wurden von den Gemeinden Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden eingerichtet, vor welchen am Wahlsonntag die Stimme abgegeben werden kann.
Es besteht aber auch die Möglichkeit mit einer Wahlkarte vor einer Wahlbehörde bzw. in Form der Briefwahl zu wählen. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
Eine Wahlkarte beantragen können
a) wahlberechtigte Männer und Frauen, welche sich voraussichtlich am Tag der Wahl
nicht am Ort ihrer Eintragung in dem Wählerverzeichnis aufhalten werden.
b) wahlberechtigte Männer und Frauen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales
am Wahltag in Folge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit
unmöglich ist.
c) wahlberechtigte Männer und Frauen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales
am Tag der Wahl wegen ihrer Unterbringung in einem gerichtlichen Gefangenenhaus,
einer Strafvollzugsanstalt oder in einer Heil- und Pflegeanstalt nicht möglich ist und
außerhalb dieser Anstalt den Hauptwohnsitz haben.
Wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
1.) schriftlich (per Telefax, per E-Mail oder via Internetadresse der
Hauptwohnsitzgemeinde, Anforderungskarte)
2.) mündlich (persönlich, nicht aber telefonisch)
Bis wann muss die Antragstellung erfolgen?
1.) schriftlich bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 21.05.2014)
2.) mündlich bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 23.05.2014, 12:00 Uhr)
Sollte eine Wahlkarte in Folge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit beantragt und der Besuch einer „Fliegenden Wahlkommission" gewünscht werden, so hat der Antrag auf Ausstellung der Wahlkarte dieses Ersuchen sowie die genaue Angabe der Räumlichkeiten, wo der Antragsteller den Besuch erwartet zu enthalten.
Ausstellung der Wahlkarten
Die Ausstellung der Wahlkarten kann durch die Gemeinde ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab welchem diese die entsprechenden Unterlagen (amtlicher Stimmzettel, beiges Wahlkuvert, Wahlkarte, Informationsblätter, Parteilisten) erhalten hat.
Gemeinden dürfen Wahlkarten nur gegen eine Übernahmebestätigung, wenn der Antragsteller dazu nicht in der Lage ist, mittels eines Amtsvermerkes aushändigen.
Sollte der Wahlberechtigte nicht selbst seine Wahlkarte abholen, so hat die von ihm beauftragte Person sich mit einer Vollmacht auszuweisen.
Die Zusendung der Wahlkarten hat nachweislich (eingeschrieben) zu erfolgen.
Werden Wahlkarten an Pfleglinge in Heil- und Pflegeanstalten durch Boten überbracht, so ist die Übernahmebestätigung durch den Pflegling selbst zu unterfertigen; wenn der Antragsteller hierzu nicht in der Lage ist, ist darüber ein Aktenvermerk aufzunehmen.
Eine sofortige Mitnahme einer durch Boten überbrachten und zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendeten Wahlkarte durch diesen ist unzulässig.
Wahlkarten welche mittels eingeschriebenen Brief an Pfleglinge in Heil- und Pflegeanstalten übermittelt werden, haben den Vermerk „nicht an Postbevollmächtigte" zu enthalten.
Wann ist meine Wahlkarte gültig?
Die Wahlkarte ist gültig und wird bei der Auswertung miteinbezogen, wenn
1.) Der Stimmzettel sich im beigen Wahlkuvert befindet und dieses in die Wahlkarte
gelegt worden ist.
2.) Die Wahlkarte verschlossen und unversehrt bei der Bezirkswahlbehörde einlangt.
3.) Auf der Wahlkarte in der Rubrik „Eidesstattliche Erklärung" die eigenhändige
Unterschrift geleistet worden ist. Bei Fehlen der Unterschrift wird die Wahlkarte nicht
ausgewertet.
4.) Die Wahlkarte bis spätestens Sonntag, den 25. Mai 2014, 17:00 Uhr in der
Bezirkswahlbehörde (Anschrift ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) einlangt.
Die Wahlkarte kann per Post (Porto übernimmt der Bund), persönlich oder per Boten überbracht werden. Weitere Informationen über die Vorgangsweise per Wahlkartenwähler anlässlich der Europawahlen am 25. Mai 2014 erhalten sie auf folgenden Homepages:
http://www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11679987/74837604/
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/europawahl/start.aspx
Für Anfragen zur Europawahlen steht ihnen in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Bezirkswahlleiter-Stellvertreter Peter Rechberger unter 03332/606-280 jederzeit zur Verfügung.