Gemeinderatswahl 2015
22. März 2015 - Gemeinderatswahlen
- Mit 16 Jahren wählen
- Mit 18 Jahren Gemeinderat
- Wann brauche ich eine Wahlkarte?
- Wie bringe ich einen Wahlvorschlag ein?
- 13. März 2015 - vorgezogene Stimmabgabe
Mit 16 Jahren wählen:
Anlässlich der Gemeinderatswahlen am 22. März 2015 ist das Wahlrecht mit 16 Jahren gegeben.
Voraussetzungen:
1. Vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag
2. Hauptwohnsitz in der Gemeinde
3. Österreichische Staatsbürgerschaft oder
4. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
5. vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen
Wahlausschließungsgrund:
Wer zu einer mehr als 1-jährigen Freiheitsstrafe durch ein inländisches Gericht rechtskräftig verurteilt worden ist, ist vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Mit 18 Jahren Gemeinderat:
In den Gemeinderat kann gewählt werden, wer
a) am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
b) das aktive Wahlrecht besitzt
c) auf einem Wahlvorschlag aufscheint und dafür die Zustimmungserklärung
unterschrieben hat.
Der Bürgermeister wird in der konstituierenden Sitzung aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Vom Gesetz her ist es daher möglich, dass ein 18-jähriger Gemeinderat auch Bürgermeister wird.
Wann brauche ich eine Wahlkarte?
Grundsätzlich erfolgt die Wahl am Wahltag in der Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz begründet ist, vor der zuständigen Wahlbehörde. Das Gesetz sieht auch vor, dass mittels einer Wahlkarte die Wahl anders durchgeführt werden kann und zwar:
1. vor der besonderen Wahlbehörde (fliegenden Wahlkommission), die jene
Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Wahltag
infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit
unmöglich ist, zuhause aufsucht;
2. in Gemeinden, die in mehreren Wahlsprengeln unterteilt ist, vor einer
Wahlbehörde, die nicht für den Wahlsprengel zuständig ist, in dem der
Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat.
3. Mittels Briefwahl
In allen 3 Fällen ist der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte beim zuständigen Gemeindeamt zu stellen.
Der Antrag kann gestellt werden
a) vom Tag der Ausschreibung beginnend (30. Dezember 2014) bis spätestens
Mittwoch, 18. März 2015 schriftlich oder
Freitag, 20. März 2015, 12 Uhr mündlich
b) die Wahlkarte ist der zuständigen Wahlbehörde auszuhändigen
13. Februar 2015, 13:00 Uhr - Wie bringe ich einen Wahlvorschlag ein:
Die wahlwerbende Partei hat ihren Wahlvorschlag bis spätestens 13. Februar 2015, 13:00 Uhr der Gemeindewahlbehörde (Gemeindeamt) vorzulegen.
Der Wahlvorschlag muss eine einheitliche zusammenhängende Eingabe sein
und hat zu enthalten:
1. unterscheidende Parteibezeichnung in Worten
2. allfällige Kurzbezeichnung mit nicht mehr als fünf Buchstaben
3. die Parteiliste, diese enthält ein Verzeichnis mit höchstens doppelt so vielen
Bewerbern als in der Gemeinde Gemeinderäte zu wählen sind. Die Bewerber sind in
mit Ziffern bezeichneter Reihenfolge anzuführen mit:
a) Zu- und Vornamen
b) Geburtsjahr
c) Staatsangehörigkeit
d) Beruf
e) Anschrift des Hauptwohnsitzes
4. Die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Zu- und Vorname,
Beruf, Wohnungsanschrift)
5. Die erforderliche Anzahl von Unterstützungserklärungen:
Erforderliche Anzahl
an Wahlberechtigten
5 bis 1000 Einwohner
10 1001 bis 3000 Einwohner
15 3001 bis 5000 Einwohner
20 über 5000 Einwohner
6. Bewerber dürfen auf dem Wahlvorschlag nur dann aufgenommen werden, wenn
diese hiezu die Zustimmung schriftlich erklärt haben. Die Erklärung ist auf dem
Wahlvorschlag anzubringen oder diesem anzuschließen.
7. Bewerber, die nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen haben weiters
anzuschließen:
a) eine schriftliche Erklärung, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat ihr passives
Wahlrecht nicht verloren haben
b) die Angabe der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes beziehungsweise des
letzten Wohnsitzes im Herkunftsmitgliedsstaat.
13. März 2015 - vorgezogene Stimmabgabe:
Die Wahl zum Gemeinderat findet grundsätzlich am 22. März 2015 statt.
Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die sich an diesem Tag nicht in der Gemeinde aufhalten, haben die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe am 13. März 2015.
An diesem Tag hat die Gemeinde eine Wahlbehörde zumindest in der Zeit zwischen 17:00 und 19:00 Uhr einzurichten. Das Wahllokal und die genaue Wahlzeit sind an der Amtstafel kundzumachen.
Eine Auszählung der Stimmen erfolgt nicht. Die Wahlbehörde hat lediglich die Anzahl der abgegebenen Wahlkuverts festzustellen und zu beurkunden. Die abgegebenen Wahlkuverts werden am 22. März 2015 bei der Stimmenauszählung durch die Gemeindewahlbehörde miteinbezogen.
Briefwahl:
Wie kann ich meine Stimme mittels Briefwahl abgeben?
1.) Beantragung einer Wahlkarte (amtlicher Stimmzettel, Wahlkuvert) beim
zuständigen Gemeindeamt
2.) Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels
3.) Den amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen
4.) Das Wahlkuvert in die Wahlkarte geben
5.) Die Wahlkarte verschließen
6.) Auf der Rückseite der verschlossenen Wahlkarte mit eigenhändiger Unterschrift
die eidesstattliche Erklärung, dass die Wahl persönlich, unbeeinflusst und
unbeobachtet durchgeführt worden ist, abgeben
7.) Die verschlossene, eigenhändig unterschriebene Wahlkarte rechtzeitig der
Gemeindewahlbehörde (Gemeindeamt) übermitteln.
Rechtzeitig ist bis spätestens zum Zeitpunkt des Schließens des letzten
Wahllokales in der Gemeinde am 22. März 2015
8.) Die Übermittlung der Wahlkarte kann persönlich, durch Boten oder auf dem
Postwege (Postentgelt zahlt der Empfänger) erfolgen.
Sollten Sie spezielle Fragen zur Gemeinderatswahl am 22. März 2015 haben, wenden Sie sich bitte an den Bezirkswahlleiter-Stellvertreter Peter Rechberger, Tel. Nr. 03332/606-280
Anlagen:
• Aufstellung über die Anzahl der Wahlberechtigten in den Gemeinden des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld
• Wahllokale und Wahlzeiten für den 13. März 2015
• Wahllokale und Wahlzeiten für den 22. März 2015
• Kandidierende Parteien
• Link zur Homepage des Landes Steiermark -Wahlen